Wir bieten Dir ein breites Spektrum an Ausbildungsangeboten
Du hast Fragen oder willst Dich einfach informieren? - Besuche uns an unseren Öffnungszeiten oder rufe uns an.
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Intensivausbildung
Wenn Du nur wenig Zeit für Deine Führerscheinausbildung in Anspruch nehmen möchtest, dann empfehlen wir Dir den Intensivkurs. Egal ob Motorrad, Auto oder Auto und Motorrad.
Die Art der Ausbildung ermöglicht dem Fahrschüler den Führerschein innerhalb kürzester Zeit zu erwerben. In der Ausbildung kann man sich voll auf den Erwerb der Fahrerlaubnis konzentrieren, ohne Ablenkung durch Schule, Studium oder Beruf. -
Wiedereinstieg-Seminare
Du hast zwar einen Führerschein, fühlst Dich aber unsicher beim Autofahren?
Vielleicht bist Du früher kaum dazu gekommen, Fahrroutine aufzubauen und möchten nun Deine Fahrpraxis auffrischen.
Wir möchten Dir dabei helfen, diese Probleme zu überwinden, damit auch Du wieder am Straßenverkehr teilnehmen kannst. -
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Beim "BF17" darfst Du bereits mit 17 Jahren mit einer Begleitperson Auto (Kl. B/BE) fahren.
Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE,
daher darfst Du Fahrzeuge der Klassen AM (z.B. Roller) und L (z.B. kl. Traktor) von Anfang an ohne Begleitperson fahren. -
FES - Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen,
ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.
Der Besuch des Seminars ist freiwillig und mehrfach möglich.
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen.
Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich. -
ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind. Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt. -
Gabelstapler-Ausbildung
Gabelstapler sind aus der täglichen Arbeit im Betrieb nicht mehr wegzudenken.
Wir bieten Dir die Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft.
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Klasse AM
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
nicht überschritten wird. -
Klasse A1
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.
Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt. -
Klasse A2
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg.
Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten, müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein. -
Klasse A
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt.
Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden. -
Klasse B
Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder.
Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein.
Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3,5 t liegen. -
Klasse BE / Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden.
Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.
Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung.
Für die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 gilt:
- eine zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg